| Geschichte der Ruderschiffahrt |
![]() © Staatsarchiv Uri, Sammlung Graphica 11.02-N-435 |
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Die
Geschichte der Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee war geprägt vom
Kampf um die gebührenfreie Fahrt auf dem See beziehungsweise vom
Rechtsanspruch, die Fürleite, eine Transporttaxe, erheben zu können.
Schiedsgerichte hatten jeweils die Konflikte zu entscheiden, damit diese
dem Handel nicht zu stark Abbruch taten. Schifffahrtsordnungen versuchten
die Schifffahrt zu regeln. So erliess 1374 die Flüeler Gesellschaft
"im Theil" eine Schifffahrtsordnung. Frau oder Mann, welche zur
Säumerei mit einem Pferd berechtigt war, durfte auch einen Nauen halten.
Es war zwar erlaubt, dass mehrere zusammen einen Nauen anschafften; es
durfte jedoch nur ein Nauen pro Haushalt eingesetzt werden. Geregelt wurde
die Abfertigung und die Kontrolle durch eigens dafür vorgesehene Beamte.
Ein Schiff durfte mit höchstens 16 Rudern ausgestattet sein. Der
Schiffsmann durfte nur den Lohn einziehen, der von den Landleuten
festgesetzt worden war. Auf eine Fahrt konnte der Schiffsmann zwar
verzichten, doch bei zuwenig vorhandenen Schiffen bestand Transportzwang.
An Sonntagen, Weihnachten, Ostern, Auffahrt sowie an weiteren hohen
Festtagen galt ein Fahrverbot. Zwischen
den Ländern und der Stadt Luzern wurden ebenfalls Vereinbarungen
getroffen. 1544 wurde beispielsweise zwischen Uri und Luzern vereinbart,
dass die Fürleite die Hälfte der Transportgebühr ausmachen sollte. Die
Schiffe durften aber im fremden Gestade nur das verladen, was
transportbereit vorhanden war und nicht so lange warten, bis neue Waren
eintraf. Zudem durften die Schiffsleute am andern Ufer nur eine Nacht
verbringen und mussten am folgenden Morgen wegfahren, egal, ob sie nun
Waren für die Rückfahrt gefunden hatten oder nicht. Nur wenn sie durch
Sturm und Regen am Wegfahren verhindert waren, konnten sie länger
bleiben, wobei sie in einem solchen Fall das Anrecht auf Rückladung
hatten. Bis
1357 hatte jedermann, der seekundig war, das Recht, Personen und
Kaufmannsgüter nach den Uferorten zu überführen. Später kamen diese
Rechte in die Hände der Gesell- oder Bruderschaften. In den
Vereinbarungen wurde geregelt, was von wem wann und wie transportiert
werden durfte. Eine Ordnung zu erlassen war das eine, diese durchzusetzen
das andere. So beklagten sich die Luzerner Ausgang des 17. Jahrhunderts,
dass sie vor dem Zugriff der Urner nicht mehr sicher seien, wenn sie in Flüelen
übernachten müssten. Selbst die Ruder seien ihnen schon gestohlen
worden. Und einmal seien sie sogar von den aus Leibeskräften schimpfenden
Urnern auf dem See so nahe an den Felsen gedrängt worden, dass ihre Ruder
zerbrachen. Im
Jahre 1765 als James Watt in England die erste Dampfmaschine erfand,
stellten die Luzerner Schiffsleute ein Verzeichnis derjenigen
Schiffsladungen zusammen, die ihnen von den Urner widerrechtlich
weggenommen wurden. Dies liessen die Urner nicht auf sich sitzen und
stellten ihrerseits eine Liste von Fällen zusammen, die aufzeigen sollte,
wie widerrechtlich die Luzerner sich ihnen gegenüber verhielten. Nebst
der Unbill des Wetters war die Trunkenheit am Steuer und Ruder ein
Problem. Wenn um 1800 ein Unglück geschah, soll dies laut Reiseberichten
immer mit der Betrunkenheit des Steuermanns und der Ruderer zu tun gehabt
haben. In
der Schiffahrtsordnung von 1809 wurde ausdrücklich festgehalten, dass
"jeder Schiffmann oder Angestellter" sich "besonders vor
Trunkheit hüten" sollte. Wegen
dauernden Streitigkeiten zwischen den zwei Flüeler
Schiffahrtsgesellschaften bestimmt der Urner Landrat gleichzeitig, dass
diese sich zusammenschlossen und unter besondere staatliche Aufsicht
gestellt wurden. Von nun an galt die eigentliche staatliche Protektion der
Urinauengesellschaft, deren Mitglieder als die "patentierten Urner
Schiffer" erklärt wurden. Als
sich 1826 die an einem ungehinderten Gotthardverkehr interessierten
Kantone Basel, Solothurn und Tessin zu einer Konferenz in Altdorf treffen,
um endlich die leidigen Schifffahrtsverhältnisse zu verbessern, wird Uri
und Luzern die Anschaffung eines Dampfschiffes empfohlen. Trotz
dem baldigen Einzug des Dampfschiffes (1842) versuchte sich die
Urinauengesellschaft hartnäckig am Leben zu erhalten. Noch 1874 sprach
der Bezirksrat von Uri einen Beitrag für den Bau eines neuen Nauens. Nebst
den grossen Nauen fuhren auch Schaluppen auf dem See. Diese wurden durch
ebenfalls Ruder und Segel fortbewegt. "Jassli", der Nauen der
Ziegelbütte (Tragfähigkeit 500 kg) war zirka 12 Meter lang und 3 Meter
breit. Wenn Holz nach Luzern transportiert wurde, lud man 12 Klafter. Bei
Benützung der Stossruder ohne Segelmithilfe machte der zurückgelegte weg
in einer halben Stunde, je nach Ladegewicht und Wetterverhältnissen,
zirka 3 km aus. Eine Fahrt bis zum Schillerstein dauerte somit 4 Stunden,
vom Schillerstein bis zur Treib eine Stunde, bis hinunter nach Alpnach 10
Stunden und die Heimfahrt bis Flüelen mit gespannten Segeln wiederum
cirka 8 Stunden. Bei
der Abfahrt in Flüelen benutzten die Schiffsleute mit ihren Nauen und
Segeln die Reussbise. Der Isenthaler Talwind oder "Kaffeewind"
trieb sie oftmals
mitten auf den Urnersee hinaus. Vom Schillerstein ruderten die Leute hinüber
zum Fallenbach und benutzten hier den "Brunnerli", den nächtlichen
Talwind, der vom Muotatal her über den See hinunter die Wellen kräuselte. |
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![]() © Staatsarchiv Uri, Sammlung Graphica 11.09-G-2039 |
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![]() © Staatsarchiv Uri, Sammlung Graphica 11.03-N-441 |
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![]() © Staatsarchiv Uri, Sammlung Graphica 11.05-N-458 |
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![]() © Staatsarchiv Uri, Sammlung Graphica 11.07-N-495 |
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![]() © Staatsarchiv Uri, Sammlung Graphica 11.01-N-412 |
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Die
Hauptfahrlinien waren Flüelen-Brunnen und Flüelen-Luzern. Bei den grösseren
Fahrzeugen waren die Ruderknechte einem Schiffmeister unterstellt. Der
Uri-Nauen fuhr die Strecke Flüelen-Luzern jede Woche einmal kursmässig,
am Mittwoch fuhr er ab und kam am Freitag gegen Abend wieder zurück. Er
war im Hauptteil mit einer Bedachung versehen, unter der die Kaufmannsgüter,
sowie die mitfahrenden Reisenden Schutz und Schirm vor Wind und Wetter
fanden. Die Rudermannschaft teilte sich in die vordere und hintere
Abteilung. Für den besseren Stand war im Hinterteil des Nauens eine
Ruderbühne eingebaut. Des weitern kursierten schon seit dem Ende des 17. Jahrhunderts wöchentlich zweimal die Postschiffe in der Richtung Flüelen-Luzern und umgekehrt, welche gegebenfalls auch Passagiere mitnahmen. |
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| Literatur: Fryberg Stefan, Verkehrswege in Uri - Der Urnersee, Altdorf 1993; Kottmann Josef, Die alte Ziegelhütte in Flüelen; Separatabzüge aus der "Gotthard-Post", 1975; |
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© Gemeinde Flüelen / Phideau & Fido Letzte Aktualisierung: 22.1.2002 Home: www.fluelen.ch |