Der Einzug des Automobils |
||
Als
die ersten Automobile anfangs des 20. Jahrhunderts im Gotthard-Kanton
erscheinen, steckte der Schock der Technik der Urner Bevölkerung noch in
den Knochen. Vor knapp zwei Jahrzehnten hatte der Betrieb der Gotthardbahn
die bestehende Verkehrsordnung mit Pferd, Fuhrwerk und Kutsche aus den
Angeln gehoben. Nach dem Auftauchen der ersten, von der Bevölkerung
bestaunten, selbstfahrenden Dampfwagen dauerte es nicht lange, bis sich die
ersten benzinbetriebenen Automobile in den Gebirgskanton wagten. Der Kanton
war auf dieses neue Verkehrsmittel überhaupt nicht eingerichtet - nebst den
gesetzlichen Bestimmungen fehlte vor allem die für den Automobilverkehr
notwendige Infrastruktur. Die ersten Automobilisten riefen bei der Urner
Bevölkerung noch einige Bewunderung hervor, da diese es wagten, mit ihren
Vehikeln den Berg mit seinen bekannten Gefahren zu überqueren.
Das
Erscheinen des Automobils war für die hiesige Bevölkerung in den Anfängen
auch schwer in Begriffe zu fassen. Je nach Sympathie für das neue
Verkehrsmittel reichte die Terminologie für das Automobil von "Töff-Töff"
und "Benzinschnauferl" bis hin zur "Stinkdroschke"
oder "Hastkutsche". Nach
einem glimpflich ausgehenden Unfall zwischen einem "Benzinschnauferl"
und einer Kutsche eingangs der Schöllenen wurde der Automobilverkehr über
die Alpenstrassen vom Urner Landrat im November 1901 verboten. Die Automobile
durften zwar die Axenstrasse
passieren und konnten nach Flüelen gelangen, Uri wurde dem Automobil jedoch
zur Sackgasse! Wer die
Alpenpässe trotzdem passieren wollte, hatte seiner Benzindroschke gefälligst
Pferd oder Ochs vorzuspannen. Mit dem Verbot für
Automobile auf Alpenstrassen hatte die Obrigkeit die altbewährte
Verkehrsordnung vorerst vor einem häufigeren Erscheinen des modernen
Eindringlings geschützt und die Strasse Mensch und Vieh offengehalten. Das
Fahrverbot und die Bussenpraxis der Polizei fanden ihren Niederschlag in
der schweizerischen, ja internationalen Presse: Proteste und Aufrufe zum
Boykott waren die Folge. Die "Befriedigung" über die getroffene
Lösung schwand denn auch bald bei den einheimischen Kreisen, welche am
Tourismus interessiert waren. Man hatte festgestellt, dass die sogenannt
"besseren" Gäste immer vermehrter ausblieben.
1906
beschloss der Urner Regierungsrat, die Gotthardstrasse
von Göschenen bis zur Kantonsgrenze während einigen Stunden am Morgen
und Abend dem Automobil- und Motorradverkehr zu öffnen. In diesem
Regierungsratsbeschluss wurde auch die maximale Fahrgeschwindigkeit mit 12
Kilometern in der Stunde festgesetzt. Zudem wurde das Befahren der
Gotthardstrasse von Göschenen bis zur Kantonsgrenze von einer
Fahrbewilligung abhängig gemacht. Die provisorische Regelung wurde ein Jahr später
in eine definitive umgewandelt. Die restlichen Passstrassen blieben dem
Automobil jedoch weiterhin verschlossen. Hier wachte auch das Auge des
Volkes über die Einhaltung des Verbotes.
Mit
der Zeit begannen sich die Meinungen in der Automobilfrage in
Uri zu differenzieren. Bis
zum Ersten Weltkrieg waren die Geschwindigkeitsexzesse in Bezug auf den
Automobilismus eindeutig "Ärgernis Nummer eins" im
Gotthardkanton. Im Sommer machte sich jedoch vor allem auf der Axenstrasse
ein anderes Übel bemerkbar, welches bald als "Landesplage"
verschrieen wurde. Die Ursache lag buchstäblich auf der Strasse:
der Staub! Rufe nach Verbesserungen an der Strasse erschallten. Im
forcierten Bau und Unterhalt der Strassen vereinigten sich schliesslich die
Interessen der motorisierten und traditionellen Strassenbenützer.
Am 1. Januar 1915 traten in Uri die Bestimmungen des revidierten Konkordates über eine einheitliche "Verordnung betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern" in Kraft. Jedem Kanton wurden Konkordatsnummern zugeteilt. Für Uri waren 100 vorgesehen. Die Urner Automobile fuhren in der Folge mit den Nummern 2601 bis 2700 durch die Gegend.
Zu
den ersten Urner Automobilisten gehörte Jost Sigrist in Flüelen. Als der
pensionierte Zugführer der Gotthardbahn im Herbst 1907 ein Automobil der
Marke Clement-Bayard kaufte, schickte die Verkaufsfirma auch gleich den
Fahrlehrer. Die Fahrschule dauerte in diesem Falle vier Tage. Als Fahrprüfung
genügte eine 4 Kilometer lange Fahrt zur Tellsplatte mit dem Polizeichef
als Experten. Als Ausweis diente weiterhin das Kutscherbuch; auf dem
Vorblatt stand lediglich geschrieben: "Ist berechtigt zum Führen von
einem Automobil".
In
den Kriegsjahren konnte das Automobil den Beweis seiner Wirtschaftlichkeit
antreten und sich des Images als Sportmittel der Reichen entledigen. Die
wirtschaftliche Krise traf auch das Fuhr- und Kutschergewerbe. Die
erteilten Kutscherpatente gingen von 265 im Jahre 1913 auf 17 im Jahre 1918
zurück. Nach dem Kriege, als sich die Wirtschaft wieder zu erholen begann, erfolgte der Umstieg auf das Automobil. Es
wurden nun von der
Wirtschaft und dem Gewerbe nicht mehr Kutscher, sondern Chauffeure benötigt.
Im
zweiten Anlauf öffnete die Urner Landsgemeinde 1916 dem Automobil die
Passtrassen. Für die Fahrbewilligung musste eine Steuer als Beitrag an die
Strassenunterhaltkosten entrichtet werden. Das Automobil war nun im
Begriffe, einen festen Platz im täglichen Urner Verkehrsbild einzunehmen.
Auf der Urner Landstrasse vollzog sich eine Revolution im Verkehrswesen. Der Verkehrsverein Flüelen reichte 1922 ein Gesuch für ein
Sonntagsfahrverbot beim Regierungsrat ein. Ziel der Initianten war die Förderung
des Tourismus. Die Reisenden sollten wenigstens am Sonntag von der
Staubplage auf der Axenstrasse verschont bleiben. Die Vorlage wurde jedoch
vom Landrat grossmehrheitlich abgelehnt.
Uri
geriet wegen seiner Verkehrspolitik erneut unter Kritik:
Die erhobenen
Durchgangsgebühren wurden als mittelalterliche Strassenzölle
gebrandmarkt. Mit dem Autotourismus änderten sich auch die Gewohnheiten der
Touristen; immer mehr Automobile fuhren an den Gaststätten und
Hotelbetrieben vorbei. Andererseits sorgte die Schnelligkeit des Automobils
dafür, dass die wenigen traditionellen Touristen wegen der Staubplage
auch noch von der einst weltberühmten Axenstrasse vertrieben wurden.
Das Automobil beanspruchte immer grössere Benützungsrechte an der Strasse. Die Automobilfrage wurde zur Strassenfrage und die Landstrasse zur Autostrasse. Im Jahre 1921 legte das Schweizer Stimmvolk die Kompetenz der Automobilgesetzgebung in die Macht des Bundes. Ein entsprechendes Gesetz wurde jedoch sechs Jahre später vom Souverän abgelehnt; erst 1933 trat dann endlich das eidgenössische Strassenverkehrsgesetz in Kraft.
|
Heute
|
|
|
|
||
|
Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil - des Teufels späte Rache ?, Altdorf 1992. |
||
|
|
||
|
Zum Seitenanfang © Gemeinde Flüelen / Phideau & Fido Übersicht: www.fluelen.ch |
||