Selbstdispensation durch die Eltern

Aufgrund der Kantonalen Schulverordnung (Art. 25) hat der Schulrat für alle Stufen der Gemeindeschule Flüelen die Selbstdispensation durch die Eltern eingeführt. Dadurch erhalten Eltern die Möglichkeit, ihr Kind bis zu vier Schulhalbtage pro Schuljahr in eigener Kompetenz vom Schulunterricht zu dispensieren.                                                                                       

Bedingungen:
     

1.

Die Selbstdispensation ist der Klassenlehrperson mindestens zwei Schultage vor Beginn der Dispensation schriftlich mitzuteilen. Dispensationen vor und nach Ferien sowie vor und nach Feiertagsbrücken müssen 2 Wochen vorher schriftlich eingegeben werden. 

2.

Für die Mitteilung ist das offizielle Formular "Selbstdispensation durch die Eltern" zu verwenden. Dieses kann bei der Klassenlehrperson bezogen werden.

3.

Die vier Schulhalbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Ein Übertrag auf das folgende Schuljahr ist nicht gestattet. 

4.

Die Selbstdispensation für den Schuljahresanfang und das Schuljahresende ist unzulässig. 

5.

Selbstdispensationshalbtage und Beurlaubungstage dürfen nicht zusammen bezogen werden.

6.

Die zuständige Lehrperson führt Kontrolle über die in Selbstdispensation bezogenen Schulhalbtage.

7.

Die Selbstdispensation muss von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden und muss nicht begründet sein.

   
Eltern, welche die Selbstdispensation von vier Schulhalbtagen überschreiten, ohne dafür von der Klassenlehrperson oder vom Schulrat eine entsprechende Urlaubsbewilligung zu haben, können mit einer Busse von Fr. 100.-- bis Fr. 5'000.-- bestraft werden.          


Zum Seitenanfang
Übersicht: www.fluelen.ch
© Gemeinde Flüelen / Phideau & Fido