| Die Anfänge des Flüeler Schulwesen in Flüelen |
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Bis zur Helvetik finden sich nur wenige Hinweise zur Schule in Flüelen.
Im Jahre 1562 erhielt der Lehrer Jakob Krum von der Behörde in Altdorf
die Erlaubnis, im Dorf und auf dem Lande Schule zu halten, während
gleichzeitig der alte Schulmeister des Hauptortes nach Flüelen zu übersiedeln
gedachte, um sich dort mit weniger Kindern zu beschäftigen. Das
Bildungswesen während der Helvetik Zur Zeit der Helvetik
umfasste der Schulbezirk 61 Häuser im Dorf, 14
ausserhalb des Dorfes und 9 in weiter Entfernung. In der Schule,
die vormittags 1 Stunde und nachmittags 2 Stunden umfasste, standen auf
der Fächerliste: Schreiben, Lesen, Deutsch und Latein. Als Lehrer wirkte
der 32-jährige Luzerner Jost Leonz Huber. Er hatte im Winter 10 Knaben
und 9 Mädchen, im Sommer 7 Knaben und 5 Mädchen zu unterrichten. Im
Nebenamt besorgte er auch den Organistendienst. Die Besoldung für den
Familienvater mit sechs Kindern betrug lediglich 10 Gulden. Als Schulgeld
hatten die Kinder alle Fronfasten 15 Schilling zu entrichten. Das
Schulhaus soll gut imstande gewesen sein. Als Schulzimmer hatte jedoch die
Stube dienen müssen. Restauration
des Schulwesens Den
Bestrebungen im Bildungswesen während der Helvetik erwuchs von der Urner
Obrigkeit keine gute Kritik. Durch die verhängnisvollen Ereignisse der
Zeit sei das Schulwesen in Uri nach Ihrer Ansicht so sehr in Verfall
geraten, dass diesem wieder aufgeholfen werden müsse und ein besserer,
gleichförmigerer und gedeihlicherer Unterricht für die Jugend eingeführt
werden müsse. In den Jahren 1804 und 1805 befasste sich der Urner Landrat
mit der Förderung des Bildungswesens. Seine Beschlüsse fanden als
Artikel 425 und 426 Aufnahme in das Urner Landbuch. Es wurde eine beständige
hochobrigkeitliche Zentralschulkommission aufgestellt, welche „für
zweckmässige Lehranstalt zur bürgerlichen und sittlichen Bildung der
gesamten Landjugend unter den zugesicherten hochobrigkeitlichen Schutze
und Bestande zu sorgen und zu wachen“ hatte. Die Behörde bestand aus fünf
geistlichen und fünf weltlichen Herren nebst einem Schulvogt und einem
Sekretär. Diese kantonale Behörde schlug die Lehrmethoden auch für die
Dorfschulen vor, bezeichnete die Schulbücher und erteilte den
Schulmeistern die nötigen Weisungen und Befehle. Jährlich hatte sich die
Kommission über den Bildungs- und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler
an den einzelnen Dorfschulen durch Visitationen zu informieren. Es
sollte in allen Gemeinden des Landes Uri von anfangs Wintermonat
(Dezember) bis Ende April täglich, Sonn- und grosse Feiertage sowie der
Donnerstag ausgenommen, die übrige Zeit wenigstens zweimal wöchentlich
Schule gehalten werden. Die Eltern waren verpflichtet, die schulfähigen
Kinder in die Schule zu schicken, und die Dorfgerichte sollten über deren
Befolgung ein wachsames Auge halten. Die Herren Pfarrer wurden ersucht,
die Kinder nicht zur Heiligen Kommunion zuzulassen, bevor sie fleissig die
Schule besucht und wenigstens Gedrucktes lesen konnten. Die Obrigkeit wünschte,
dass jede Dorfschaft „ein bequemes Schulhaus sich anschaffe“ und
dass der Fleiss der Kinder mit Ehrenzeichen und Prämien belohnt werde. In
der Verfassung wurde auch der Wunsch verankert, dass der Schulbesuch für
alle Kinder unentgeltlich sein solle. Wo dies nicht möglich war, hatte
das Dorfgericht das Schulgeld monatlich einzutreiben. Schliesslich war es
den Eltern untersagt, dem Schullehrer das Schulwesen betreffend
„einzureden“, sofern er nach den Direktiven der
Central-Schulkommission handelte. Der
Schullehrer hatte ein rechtschaffener, gottesfürchtiger Mann zu sein,
welcher in Zucht, Ehrbarkeit, Gottesfurcht, Ordnung, Reinlichkeit und
gutem Namen mit dem Beispiel vorangehe, damit die Kinder viel Gutes lernen
und zu wahren Christen, wohlgesitteten Menschen und nützlichen Bürgern
gebildet werden. Für
den Lehrer war - mangels Lehranstalten - kein Ausbildung vorgeschrieben,
er musste „wohl und regelmässig schreiben und lesen, auch Briefe
aufsetzen, und ziemlich wohl, was die Fälle im gemeinen Leben erheischen,
rechnen können.“ Die Verfassung legte auch fest, wie er sich gegenüber
den Kindern zu verhalten habe. Er sollte sich niemals solcher Schläge
bedienen, die den zarten Kindern nachteilig sein konnten und überhaupt
durfte er nur Streiche an Kindern gebrauchen, welche kein Ehrgefühl
hatten. Der Lehrer sollte vor allem auch nicht meinen, dass die Kinder
erwachsene Leute seien, sondern unmündige Kinder, die man mit Geduld,
Liebe und Freundlichkeit behandeln müsse. Nach 1848 Im
Jahre 1850 wurde eine Teilung der Schule vollzogen. Durch die Freundschaft
von Pfarrer Andreas Infanger zu dem Altdorfer Kapuzinerpater Theodosius
Florentini wurde auch das Schulwesen in Flüelen positiv beeinflusst. Auf
seine Initiative kamen 1853 Menzinger Schwestern nach Flüelen, um Schule
zu halten. Die erste feste Lehrschwester war Salesia Weising. Für Kost
und Logis wurde in dem Armenhaus gesorgt, wo Schwester Leopoldine
Leutenegger als Oberin waltete. Ihre Wirkungsstätte befand sich
ebenfalls im Schulhaus hinter dem Gasthaus Sternen. Die
Schulzimmereinrichtungen waren spärlich. 1877 wurde mit Lehrer Hilfiker eine zweite Lehrkraft für
die 1. und 2. Klasse angestellt. Das Amt des Lehrers und des
Gemeindeschreibers wurde auf zwei Stellen aufgeteilt. Im Zusammenhang mit dieser
Neuorganisation wurden für diese Abteilung im Pfarrhaus zwei Schulzimmer
eingerichtet. Die Mädchenschulen siedelten ins Pfarrhaus über. Ebenso erhalten die Schwestern eine eigene Wohnung mit zwei
Zimmern und Küche. Das Inventar wird von der Gemeinde gestellt. Der kantonale Schulbericht erwähnt 1882 erstmals
eine Repetier- oder Wochenschule. Diese umfasst lediglich 5 Knaben und 14
Mädchen. 1887 trat der Schwyzer Franz Triner in den Schuldienst in Flüelen und
unterrichtete die Knabenschule. Zu jener Zeit wurden die Lehrkräfte im
amtlichen Schulbetrieb mit Noten bedacht. Der junge Schulmeister errang
schon im ersten Jahr das Prädikat: "1. Klasse mit
Auszeichnung". Diesen Rang konnte er bis zur Abschaffung dieser öffentlichen
Qualifikationen halten.
Um 1877 wurde der Vorunterricht für die Rekrutenprüfungen zu 60 Stunden
eingeführt. Als erster Turnlehrer amtet Johann Infanger, der 17 Jahre
lang die körperliche Ausbildung der Flüeler Jugend betreut. |
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Literatur: Urner Landbuch; Berichte des Urner Schul-Inspektorates; Urner Wochenblatt 14, 7.4.1877; |
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